| Auf dieser Seite möchte ich Sie über aktuelle Gesetzesänderungen,
Verordnungen und Neuigkeiten für Wohnmobilfahrer (und natürlich auch alle andere
Autofahrer) informieren.
Abschaltung des analogen Satelliten-Fernsehens
Wer bis zum 30. April 2012 seinen Fernseher nicht auf Digitalempfang umstellt,
sitzt vor einem schwarzen Bildschirm.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Fernsehgerät bereits digitale Signale
empfängt, kann dies über den Videotext überprüfen. Es genügt dazu, bei Das
Erste, ProSieben, RTL, SAT.1, ZDF oder den Dritten Programmen der ARD die
Videotextseite 198 aufzurufen. Auf dieser Seite wird angezeigt, ob das eigene
Fernsehgerät bereits für die digitale Zukunft gerüstet ist.
Rückdatierung HU-Plakette soll abgeschafft werden
Die seit 1999 übliche "Rückdatierung" der Plakette auf den "Soll-Termin" bei
einer verspäteten Vorführung soll nach einer Forderung des ADAC abgeschafft
werden.
Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene
Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die
Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrer Monate
überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel
2012 zu rechnen.
Wichtig für alle Kroatienurlauber:
In Ländern mit mautpflichtigen Straßen drohen "Schwarzfahrern" empfindliche
Geldstrafen: Bis zu 800 € müssen Kraftfahrer ohne gültige Vignette in Slowenien
berappen, warnt der ADAC. Bei sofortiger Zahlung wird das Bußgeld halbiert.
Seit 7.2.2011 müssen Neuwagen mit "Tagfahrlicht" ausgestattet sein.
Die sogenannten Daytime Running Lights (DRL) sind spezielle Lampen, die tagsüber
beim Start des Motors automatisch angehen und die Sichtbarkeit erhöhen sollen.
Beim Einschalten von Fahrlicht-, Fernlicht oder Nebelleuchten muss das
Tagfahrlicht (TFL) ausgehen. Autos, die sich bereits im Verkehr befinden müssen nicht
nachgerüstet werden.
Kaum zu glauben, das Wechselkennzeichen für bis zu zwei Autos soll
jetzt endlich
ab Mitte 2012 eingeführt werden. Zwei KFZ einer Klasse dürfen sich dann ein
Kennzeichen teilen. Der Versicherungstarif wird sich vermutlich an dem am
höchsten eingestuften Fahrzeug orientieren.
Aber Achtung vor zu frühem Jubel: Vignetten und ähnliches braucht man weiterhin
für jedes Fahrzeug, ob unterschiedliche Versicherungsverträge (Teil/Vollkasko)
möglich sind weiß im Augenblick noch niemand, und die KFZ-Steuer muss wie vorher
pro Fahrzeug bezahlt werden. Autos, die augenblicklich nicht in Gebrauch sind,
müssen in der Garage oder auf einem Privatgelände geparkt sein.
Die Kombination Pkw – Motorrad und Pkw – Womo >3,5t geht wohl nicht, da es sich
um unterschiedliche Klassen handelt.
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